Selbstbestimmt bis zuletzt

Die moderne Medizin ermöglicht nach einem Unfall oder bei schwerer Krankheit viele lebensverlängernde Maßnahmen. Nicht jeder Mensch möchte diese für sich selbst in Anspruch nehmen.

Wenn ein Mensch nicht mehr in der Lage ist, seine Wünsche hinsichtlich seiner medizinischen Versorgung zu äußern, ist eine Patientenverfügung der einzige gesetzlich anerkannte Weg, diese Wünsche durchzusetzen. Die Verfügung regelt genau, welche Maßnahmen in welchem Fall ausgeführt oder unterlassen werden sollen.

In diesem Zusammenhang sollte zudem eine Vorsorgevollmacht verfasst werden, die eine oder mehrere Personen bestimmt, die diese Anordnungen gegenüber Ärzten und vielleicht nicht berechtigten Angehörigen durchsetzen sollen.

Die Patientenverfügung kann handschriftlich verfasst werden, es gibt aber auch viele Vordrucke oder Formulierungshilfen im Internet. Sie muss nicht notariell beglaubigt werden. Wichtig aber sind die eigenhändige Unterschrift, Ort und Datum. Legen Sie das Dokument dort ab, wo es von Ihren Angehörigen gefunden wird, und erneuern Sie Ihre Unterschrift und das Datum am besten regelmäßig (z. B. jedes Jahr).

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung können beim Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer online hinterlegt werden.

Es empfiehlt sich auch, eine Person Ihres Vertrauens über die Verfügung zu informieren.

Weitere Informationen zu diesem Thema sowie eine umfangreiche Download-Broschüre zum Thema finden Sie auf der Internetseite des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz:

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